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   OLG Frankfurt, 03.01.2002 - 6 U 3/01   

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https://dejure.org/2002,4858
OLG Frankfurt, 03.01.2002 - 6 U 3/01 (https://dejure.org/2002,4858)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03.01.2002 - 6 U 3/01 (https://dejure.org/2002,4858)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03. Januar 2002 - 6 U 3/01 (https://dejure.org/2002,4858)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 3a Abs 1 EGRL 55/97, § 14 MarkenG, § 2 UWG
    Vergleichende Werbung: Hinweis auf Importarzneimittel auf andere Inlandsmarke

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung von Abmahnkosten aus Geschäftsführung ohne Auftrag; Hinweis auf einem Arzneimittel, dieses werde in Deutschland unter einer anderen Bezeichnung angeboten; Abgrenzung der Markenverletzung von einer zulässig vergleichenden Werbung; Markenmäßige Benutzung als ...

  • Judicialis

    UWG § 1; ; UWG § ... 2; ; MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 1; ; MarkenG § 14 Abs. 5; ; MarkenG § 14; ; MarkenG § 23 Nr. 2; ; HWG § 4a; ; HWG § 10 Abs. 1; ; AMG § 10 Abs. 1 Satz 4; ; ZPO § 711; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 543 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR Int. 2002, 764
  • GRUR-RR 2002, 397
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 25.10.2001 - C-112/99

    Toshiba Europe

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.01.2002 - 6 U 3/01
    Vielmehr handelte es sich bei dem beanstandeten Hinweis um den Fall einer vergleichenden Werbung im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (vgl. EuGH, WRP 2001, 1432 ­ Toshiba Europe), die markenrechtlich grundsätzlich zulässig ist, sofern aus der Sicht des Verkehrs nicht der Eindruck entsteht, mit dem fremden Zeichen werde (auch) das eigene Produktangebot des Werbenden bezeichnet ( vgl. EuGH, a.a.O., Nr. 53; Ingerl/Rohnke, MarkenG, § 14 Rdz. 89).

    Insoweit genügt bereits die Behauptung einer Gleichwertigkeit der jeweiligen Erzeugnisse hinsichtlich entsprechend qualifizierter Eigenschaften (EuGH, WRP 2001, 1432, Nr. 39 ­ Toshiba Europe).

  • OLG Frankfurt, 17.06.1999 - 6 U 43/98

    Benutzung einer Marke; Zulässigkeit der Werbung für einen Börsenbrief durch einen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.01.2002 - 6 U 3/01
    Demgegenüber ist die bloße Nennung einer fremden Marke, wie sie in der vergleichenden Werbung regelmäßig vorkommt, kennzeichenrechtlich irrelevant und nur den wettbewerbsrechtlichen Schranken unterworfen (vgl. Senat, GRUR 2000, 84 ­ Deutscher Aktienindex DAX).
  • BGH, 02.07.1998 - I ZR 77/96

    Die Luxusklasse zum Nulltarif - Bestandteil der Hauptware

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.01.2002 - 6 U 3/01
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH (WRP 2002, 94, 95 ­ Widerruf der Erledigungserklärung; WRP 2001, 28, 29 ­ dentalästhetika; WRP 1999, 183, 185 ­ Die Luxusklasse zum Nulltarif / jeweils m.w.N.) betrifft die Frage, auf welche Art des Verstoßes der Unterlassungsgläubiger sein Begehren stützt und welche Rechtsverletzung er dabei geltend macht, nicht allein die dem Gericht obliegende rechtliche Einordnung eines vorgetragenen Sachverhalts.
  • BGH, 17.07.1997 - I ZR 58/95

    "TIAPRIDAL"; Anforderungen an die Zulassung eines reimportierten Arzneimittels

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.01.2002 - 6 U 3/01
    Denn der Bezug zu einem in seiner Zusammensetzung identischen und im Verkehr bereits bekannten Medikament hat einen eigenständigen Mitteilungswert für alle diejenigen, die sich allein aufgrund der Pflichtangaben nicht ebenso rasch, klar und zuverlässig über die medizinische Wirkung des Arzneimittels unterrichten können (vgl. in diesem Zusammenhang auch BGH, WRP 1998, 306, 309 [vor Ziff. 3.] ­ Tiapridal).
  • BGH, 06.07.2000 - I ZR 21/98

    Reichweite des Markenschutzes für die drei Streifen von Adidas

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.01.2002 - 6 U 3/01
    Voraussetzung für einen Unterlassungsanspruch gemäß § 14 MarkenG ist eine markenmäßige Benutzung des mit der geschützten Marke identischen bzw. verwechslungsfähigen Zeichens durch den Verletzer im Sinne der Rechtsprechung des EuGH, WRP 1999, 407 ­ BMW; (BGH, WRP 2001, 41, 44 ­ Drei-Streifen-Kennzeichnung).
  • BGH, 15.10.1998 - I ZR 69/96

    Vergleichen Sie - Vergleichende Werbung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.01.2002 - 6 U 3/01
    Jeder anlehnenden vergleichenden Werbung ist ein gewisses Maß an Rufausbeutung immanent (BGH, WRP 99, 414 - Vergleichen Sie).
  • BGH, 07.06.2001 - I ZR 157/98

    Widerruf der Erledigungserklärung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.01.2002 - 6 U 3/01
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH (WRP 2002, 94, 95 ­ Widerruf der Erledigungserklärung; WRP 2001, 28, 29 ­ dentalästhetika; WRP 1999, 183, 185 ­ Die Luxusklasse zum Nulltarif / jeweils m.w.N.) betrifft die Frage, auf welche Art des Verstoßes der Unterlassungsgläubiger sein Begehren stützt und welche Rechtsverletzung er dabei geltend macht, nicht allein die dem Gericht obliegende rechtliche Einordnung eines vorgetragenen Sachverhalts.
  • BGH, 08.06.2000 - I ZR 269/97

    Dentalästhetika

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.01.2002 - 6 U 3/01
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH (WRP 2002, 94, 95 ­ Widerruf der Erledigungserklärung; WRP 2001, 28, 29 ­ dentalästhetika; WRP 1999, 183, 185 ­ Die Luxusklasse zum Nulltarif / jeweils m.w.N.) betrifft die Frage, auf welche Art des Verstoßes der Unterlassungsgläubiger sein Begehren stützt und welche Rechtsverletzung er dabei geltend macht, nicht allein die dem Gericht obliegende rechtliche Einordnung eines vorgetragenen Sachverhalts.
  • OLG München, 04.05.1995 - 29 U 2105/95
    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.01.2002 - 6 U 3/01
    Es kann somit dahinstehen, ob für den Hinweis eines Parallelimporteurs auf die Identität seines Produkts mit dem von dem Hersteller vertriebenen Arzneimittel ein hinreichender Anlaß" in diesem Sinne besteht (seinerzeit noch verneinend das von den Klägerinnen herangezogene Urteil des OLG München vom 04.05.1995, OLGR 1996, 20; vgl. aber auch Beschluß des erkennenden Senats vom 04.09.1997, OLGR 1998, 32).
  • EuGH, 23.02.1999 - C-63/97

    RECHTSANGLEICHUNG

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.01.2002 - 6 U 3/01
    Voraussetzung für einen Unterlassungsanspruch gemäß § 14 MarkenG ist eine markenmäßige Benutzung des mit der geschützten Marke identischen bzw. verwechslungsfähigen Zeichens durch den Verletzer im Sinne der Rechtsprechung des EuGH, WRP 1999, 407 ­ BMW; (BGH, WRP 2001, 41, 44 ­ Drei-Streifen-Kennzeichnung).
  • EuGH, 12.10.1999 - C-379/97

    Upjohn

  • LG Frankfurt/Main, 05.12.2003 - 11 O 181/02

    Benutzung des Emblems "Olympische Ringe"

    Voraussetzung für einen Unterlassungsanspruch gemäß § 14 MarkenG ist eine markenmäßige Benutzung des mit der geschützten Marke identischen bzw. verwechslungsfähigen Zeichens durch den Verletzer (vgl. BGH, GRUR 2002, 809 (810) - Frühstücks-Drink I, BGH, GRUR 2002, 812 (813) - Frühstücks-Drink II; BGH GRUR 2002, 814 - Festspielhaus; OLG Frankfurt am Main, GRUR-RR 2002, 397).
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